Rechtsprechung
OLG Köln, 15.10.1979 - 1 Ss 598/79 Bz |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1979,1298) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzungen für einen Verstoß gegen § 338 Nr. 7 Strafprozessordnung (StPO)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 338 Nr. 7
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1980, 1405
- MDR 1980, 251
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 02.12.1975 - 1 StR 701/75
Strafbarkeit wegen Vergewaltigung in Tateinheit mit Freiheitsberaubung - …
Auszug aus OLG Köln, 15.10.1979 - 1 Ss 598/79
§ 338 Nr. 7 StPO stellt, ebenso wie auch § 275 Abs. 1 Satz 3 und 5 StPO , allein auf das Fehlen der Entscheidungsgründe, nicht auf das Fehlen anderer Urteilsbestandteile ab (so im Ergebnis auch BGH NJW 1976, 431 a.E.). - OLG Zweibrücken, 10.03.1978 - Ss 43/78
Auszug aus OLG Köln, 15.10.1979 - 1 Ss 598/79
Der Beschluß des Oberlandesgerichts Zweibrücken vom 10. März 1978 (Ss 43/78) betrifft einen anders gelagerten Fall.
- BGH, 21.11.2000 - 4 StR 354/00
Fehlen einer Unterschrift oder eines Verhinderungsvermerks im Urteil; Wirksame …
Hinzu kommt, daß selbst dann, wenn die erforderlichen richterlichen Unterschriften geleistet worden sind, ein bloßer Entwurf vorliegen kann (so ausdrücklich BGH NStZ 1993, 200; ebenso OLG Köln NJW 1980, 1405; OLG Zweibrücken DAR 1978, 194). - OLG Hamm, 07.05.2009 - 3 Ss 85/08
Fair Trial, Nemo-Tenetur-Grundsatz, Belehrung, qualifizierte Belehrung, …
Es erscheint auch zweifelhaft, ob das Urteil auf einer Unvollständigkeit des Rubrums bzw. Tenors oder einem Verweis überhaupt beruhen kann (BGH/Kusch NStZ 1995, 218, 221; OLG Köln NJW 1980, 1405). - OLG Köln, 19.11.1982 - 1 Ss 761/82
Hauptverhandlung; Urteil
Die im Zusammenhang mit der weiteren Verfahrensrüge, die schriftlichen Urteilsgründe seien verspätet zu den Akten gelangt, aufgeworfene Rechtsfrage ist durch die Senatsentscheidung vom 15.10.1979 - 1 Ss 598/79 - (abgedruckt in NJW 1980, 1405 ) geklärt.